Information zur Notbetreuung (21.03.2020)

Information zur Notbetreuung (21.03.2020)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sogenannter kritischer Infrastrukturen arbeiten (siehe Beitrag vom 17.03.2020), sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen. Ab dem 23.03.2020 wird…