Information zur Notbetreuung (21.03.2020)

Information zur Notbetreuung (21.03.2020)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ein Anspruch auf Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sogenannter kritischer Infrastrukturen arbeiten (siehe Beitrag vom 17.03.2020), sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

Ab dem 23.03.2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular:
Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Ebenfalls ab dem 23.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 wird auch der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Um diese Notbetreuung für die Gesamtschule Verl planen zu können, schreiben Sie bitte eine Mail mit dem Bedarf an Betreuungszeiten an das Sekretariat:
sekretariat@gesamtschule-verl.nrw.schule

Eine aktualisierte Liste mit den FAQ auf der Seite des Schulministeriums finden sie hier: 
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Mit herzlichen Grüßen in dieser besonderen Zeit. Bleiben sie gesund!

Die Schulleitung