Verbindliche Regelungen zur Corona-Warn-App an der Gesamtschule Verl

Verbindliche Regelungen zur Corona-Warn-App an der Gesamtschule Verl

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

nachdem in letzter Zeit vereinzelt Verunsicherungen durch die rote Meldung der Corona-Warn-App entstanden sind, möchten wir an dieser Stelle für Klärung sorgen und der sich weiter angespannten Lage bezüglich der steigenden Neuinfektionen Rechnung tragen.
Um einen größtmöglichen Gesundheitsschutz aller Personengruppen an der Gesamtschule Verl zu gewährleisten, orientieren sich unsere Regelungen an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Hintergrund: Die Corona-Warn-App misst nur die räumliche Nähe zwischen Smartphones. Die App misst nicht, wie die Begegnung stattgefunden hat, z.B. ob in einem geschlossenen Raum oder draußen und ob eine Maske getragen wurde. Daher gilt:

  • Schülerinnen und Schüler, bei denen Zuhause in der Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko angezeigt wird (= rotes Warnfeld), melden dies im Sekretariat I und kommen nicht zur Schule.
  • Schülerinnen und Schüler, bei denen während der Schulzeit in der Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko angezeigt wird (= rotes Warnfeld), melden dies im Sekretariat I und begeben sich anschließend, wenn möglich, nach Hause.
  • In beiden Fällen verweisen wir auf die Verhaltensempfehlung, die den Nutzer bzw. die Nutzerin der App auffordert, Kontakt mit dem Hausarzt bzw. der Hausärztin oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116117) oder dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Hier wird entschieden, ob ein Test erfolgt.
  • Vom Aufleuchten der roten Corona-Warn-App bis zum Schulbesuch müssen die Schülerinnen und Schüler 5 Tage zu Hause bleiben, um zu sehen, ob sich Symptome entwickeln.
  • Falls ein negativer Test vorgelegt wird, kann der Schulbesuch schon früher erfolgen.
  • Grundsätzlich wird die Nutzung der Corona-Warn-App von uns empfohlen, verbleibt aber in der Freiwilligkeit des Einzelnen.

Herzliche Grüße
Die Schulleitung