Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Land NRW hat die Schließung aller Schulen bis zu den Osterferien beschlossen.
Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.2020) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Schülerinnen und Schüler, die das Betreuungsangebot wahrnehmen, treffen sich um 7:55 Uhr im Pädagogischen Zentrum. Um die Ansteckungsgefahr insgesamt zu minimieren, rät die Landesregierung, Kinder nicht in die Schule zu schicken.
Ab dem 18.03. sind die Schulen geschlossen. Auch das Schülerbetriebspraktikum in Jahrgang 9 findet ab sofort nicht mehr statt.
Es wird eine Notbetreuung für Kinder aus den Jahrgängen 5 und 6 geben, deren Eltern in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt:
- Sektor Energie
- Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Sektor Wasser, Entsorgung
- Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Sektor Ernährung, Hygiene
- Produktion, Groß- und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
- Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
- insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Sektor Gesundheit
- insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
- Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
- insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
- Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
- Sektor Transport und Verkehr
- insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
- Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
- Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffverkehrs
- Sektor Medien
- insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation
- Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
- Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
- Gesetzgebung/Parlament
- Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
- Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der genannten Personengruppen ist durch eine schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. Beide Elternteile müssen in einem entsprechenden Bereich tätig sein und den Nachweis erbringen. Bei Alleinerziehenden genügt selbstverständlich ein Nachweis.
Die Gesamtschule Verl ist auf diese Situation vorbereitet. Die Schülerinnen und Schüler bekommen für die Fächer Aufgaben bereitgestellt, die sie zu Hause bearbeiten können. Wenn Ihr Kind noch Bücher und andere Materialien in der Schule hat, die es zu Hause benötigt, dann hat es am Montag und Dienstag während der Unterrichtszeiten die Gelegenheit, diese aus den Klassenräumen zu holen. Der Haupteingang in der St.-Anna-Str. 28 ist geöffnet.
Die Verteilung der Materialien erfolgt über die Klassenleitungen bzw. die Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Sollten Sie bis Donnerstag, den 19.03.2020, noch kein Material erhalten haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die unten aufgeführte Klassenleitung.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Gesamtschule unter der Mail-Adresse sekretariat@197658.nrw.schule
Die Schulsozialarbeit erreichen Sie unter folgenden Nummern:
Frau Grüner: 0159 04498122
Frau Mert: 0159 04247426
Herr Varlemann: 0159 04247428
Wir verbleiben mit den besten Grüßen und Wünschen für diese schwierige Zeit.
Die Schulleitung