Zentrale Prüfungen 10 / Mahnungen / Schulfahrten

Zentrale Prüfungen 10 / Mahnungen / Schulfahrten

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

wir hoffen, dass es Euch und Ihnen in dieser außerordentlichen Zeit gut geht und Sie und Ihre Familien gesund sind. Wir möchten Euch und Ihnen auf diesem Weg einige wichtige Informationen mitteilen, die heute und in den letzten Tagen in der Schule eingetroffen sind und Auswirkungen auf das Schulleben haben.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat heute (Freitag, 27. März 2020) den neuen Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Ministerin Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält die Verschiebung der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern jetzt Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen wir für faire Bedingungen.“ Und weiter: „Die Prüfungen werden selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität.“

Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. „Für die Prüfungen werden wir daher selbstverständlich besondere Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen. Wir werden hierfür Vorgaben zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin erarbeiten und diese verbindlich festlegen. Die Empfehlungen dieser Fachleute sind die Richtschnur für unser Handeln“, so Ministerin Gebauer abschließend.

Zentrale Prüfungen in der zehnten Klasse (ZP 10)

Unsere Schülerinnen und Schüler lernen derzeit für die Zentralen Prüfungen in der zehnten Klasse, kurz ZP 10.

Die Landesregierung hat entschieden, dass die ZP 10 in diesem Schuljahr mit einer zeitlichen Verschiebung von fünf Tagen durchgeführt werden. Das bedeutet, die Haupttermine der schriftlichen „Zentralen Prüfungen 10 (ZP 10)“ finden in diesem Jahr vom 12. Mai bis zum 19. Mai 2020 statt.

Schon jetzt, auch während dieser Zeit des Ruhens des Unterrichtsbetriebs, kümmern sich die Lehrkräfte darum, ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten, und zwar mit entsprechenden Arbeitsmaterialien und Aufgaben.
Desweiteren stehen den Schülerinnen und Schülern auf der Homepage des Ministeriums wie gewohnt die schriftlichen Prüfungen der letzten drei Jahre für Übungszwecke zur Verfügung, die Zugangsdaten erhalten sie über die Klassenlehrer oder Fachlehrer, sofern nicht bereits geschehen. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts wird eine verstärkte Ausrichtung des Unterrichts auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 im Vordergrund stehen.

Mahnungen

„Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr werden keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.“ Für die Gesamtschule Verl bedeutet dies, dass in diesem Schulhalbjahr keine Mahnungen (blauen Briefe) versandt werden, wenn die Versetzung der Schülerin oder des Schülers aufgrund der Note in einem Fach gefährdet ist.
Für die Versetzungsentscheidung sind weiterhin die allgemeinen Versetzungsbestimmungen maßgeblich. Dort heißt es, dass in einem einzigen Fach die nicht angemahnten Minderleistungen nicht berücksichtigt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen werden sich nach dem Unterrichtsanfang mit den Schülerinnen und Schülern in einen intensiven Beratungsprozess begeben, so dass Minderleistungen in dieser schwierigen Lage möglichst vermieden werden.

Schulfahrten

Alle Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) bis zum Ende dieses Schuljahrs dürfen nicht durchgeführt werden. Schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten sind bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.

Wir senden Euch und Ihnen in dieser außergewöhnlichen Zeit herzliche Grüße

Dr. Tanja Heinemann und Matthias Geukes