Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

gemäß der SchulMail von Ministerin Gebauer kann ab Montag, den 22. Februar 2021 die schrittweise Erweiterung der Präsenzangebote im Bereich der Bildung und Betreuung erfolgen. In den Schulen können in einem ersten Schritt hierbei vor allem die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen Berücksichtigung finden. Das bedeutet, dass für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wieder verstärkt Unterricht in Präsenz ermöglicht werden kann. Zu den Abschlussklassen zählen der Jahrgang 10 und die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe.
Das bedeutet aber zugleich, dass diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet werden. Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr durch schrittweise einsetzenden Präsenzunterricht ermöglicht. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung und der Risikominimierung werden wir die Klassen teilen bzw. räumliche Voraussetzungen zum Schutz treffen. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. 
Gleichzeitig möchten wir allen Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Verl folgende Informationen zukommen lassen:

Verschiebung von VERA 8 
Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres verschoben. Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze.

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten
Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die zentrale Prüfung im Jahrgang 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien
Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Detaillierte Informationen erhalten Sie über Ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie unsere Abteilungsleitungen über unser Lernmanagementsystem itslearning.

Herzliche Grüße
Dr. Tanja Heinemann