Coronabetreuungsverordnung vom 13. August 2021

Coronabetreuungsverordnung vom 13. August 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

die neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 13. August 2021 regelt in § 3 die Teilnahme- und Zugangsbeschränkungen für schulische Gemeinschaftseinrichtungen. Neben dem Unterricht dürfen bei sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Nicht immunisierte beziehungsweise nicht getestete Personen und positiv getestete Personen sind durch die Schulleitung von der schulischen Nutzung oder durch die jeweils verantwortlichen Personen von außerschulischen Nutzungen auszuschließen.
Das bedeutet, dass die Teilnahme an Klassenpflegschaftssitzungen, Schulpflegschaftssitzungen und der Schulkonferenz nur so möglich ist.
Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht und dokumentiert werden.
Eltern oder Teilnehmende, die keinen Nachweis erbringen können, müssen das Schulgebäude verlassen.
Ich bitte Sie daher, rechtzeitig mit dem benötigten Nachweis zu den Veranstaltungen zu erscheinen, damit die Organisation möglichst zügig erfolgen kann.

Herzliche Grüße
Dr. Tanja Heinemann und Matthias Geukes