Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,

seit dem vergangenen Samstag (24.04.21) ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten.
Ob es für die Gesamtschule Verl einen Schulbetrieb in Präsenz gibt (auch
im Wechselmodell), ist für fast alle Jahrgangsstufen nun von der
Corona-Fallinzidenz im Kreis Gütersloh abhängig. Bei einer Fall-Inzidenz
über 165 im Kreis Gütersloh ist Distanzunterricht. Davon unabhängig wird
der Jahrgang 10 als Abschlussjahrgang im Wechselmodell unterrichtet, der
Jahrgang Q1 kommt regulär.

Da die Fallzahlen im Kreis Gütersloh deutlich über 165 liegen, gehen wir
davon aus, dass mindestens in dieser Woche der Unterricht in der jetzigen
Form fortgeführt wird.
Wann wir wieder in den Wechselunterricht für alle zurückkehren werden,
teilen wir Ihnen mit, sobald wir an dieser Stelle Neuigkeiten haben.

Das Ministerium hat zudem aufgrund der aktuellen Lage entschieden, dass
die Zahl der Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr auf eine Arbeit reduziert
werden kann. In der Sekundarstufe I kann diese eine Arbeit nach §6 Abs. 8
der APO SI durch eine andere – in der Regel schriftliche – Leistungsüberprüfung ersetzt werden.

Herzliche Grüße
Dr. Tanja Heinemann und Matthias Geukes